Zum Inhalt springen
WorkNew@leibniz
    Glossar

    Travel-Green-Card für Wissenschaftler:innen

    Eine Vision für grenzenlose Forschung: Die Einführung einer Travel-Green-Card würde Wissenschaftler:innen die Freiheit bieten, international zu arbeiten – ohne den administrativen Aufwand der Sozialversicherungsanmeldung.

    Um den Verwaltungsaufwand bei projektbezogenen Kurzaufenthalten von Wissenschaftler:innen zu reduzieren, wäre eine pauschale Lösung ideal.

    Insbesondere die A1-Bescheinigung, ein Formular, das die Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmende innerhalb der EU regelt, müsste man vereinfachen. Auf diese Weise könnten Mehrfach-Entsendungen innerhalb und außerhalb der EU – zum Beispiel für Aufenthalte von zwei Wochen unkompliziert mit einem einzigen A1-Formular abgewickelt werden. Dies würde es den Forschenden ermöglichen, sich auf ihre Projekte zu konzentrieren und dennoch sozial abgesichert zu sein, was die internationale Kooperation in der Forschung erheblich erleichtern würde.

    Erkenntnisziele

    • Veränderte Inanspruchnahme von räumlicher Flexibilität
    • Stärke Vernetzung der Wissenschaftler innerhalb Europas → Internationalisierungseffekt und Communitybuilding
    • Wirkung auf Arbeitgeberattraktivität

    Konnex zu anderen Erprobungsfeldern

    • Betrifft auch die weiteren Formen der räumlichen Flexibilisierung und würde hier den administrativen Aufwand verringern.

    Grenzen

    Technik
    Digitalisierung des Ablaufs
    Prozess
    Schnittstellen aus den Verwaltungssystemen zur Beantragung
    Führung und Teamarbeit
    • Wirkungen auf den Zusammenhalt im engeren Arbeitsbereich, “Ungleichbehandlung” von Personen im Sinne besondere Vorteile / Rücksichtnahmen
    • Eingeschränkte Dispositionsfähigkeit für die FK in Bezug auf Einsatzarten und -orte der jeweiligen Mitarbeitenden
    Kultur
    • Evtl. Irritationen aufgrund differenzierter kultureller Gewohnheiten in den jeweiligen Aufenthaltsländern (z.B. längere Mittagspausen)
    Arbeitsrecht
    • Arbeitszeit- und Arbeitsschutz nach deutschem Recht, allerdings sind auch die lokalen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze einzuhalten. In manchen Ländern gelten längere Ruhezeiten (z.B. Spanien 12 h)
    • Die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit muss ggf. an den Arbeitnehmer delegiert werden
    • Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht (das kann bedeuten, dass er in Ländern mit besonderen Risiken für Sicherheit und Gesundheit besondere Vorkehrungen treffen muss, beispielsweise durch Sicherheitsschulungen, Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung oder speziellen Versicherungen.) Notwendig wäre dann eine remote-Schulung oder Zusendung von entsprechenden Ausstattungsgegenständen.
    Steuerrecht
    • Eingeschränkte Vertragsabschlussvollmacht / Prokura
    • Gefahr der Gründung einer Betriebsstätte
    • Veränderte Einkommenssteuerpflichten durch Unterschreiten der geforderten 183 Tage im Inland
    Sozialversicherungsrecht
    • Eingeschränkte Vertragsabschlussvollmacht / Prokura
    • Gefahr der Gründung einer Betriebsstätte
    • Veränderte Einkommenssteuerpflichten durch Unterschreiten der geforderten 183 Tage im Inland
    • Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung, um einen Wechsel der Sozialversicherungssysteme zu vermeiden, wird nicht möglich sein. Also müsste ein Wechsel in ein anderes Sozialversicherungssystem erfolgen: “Arbeitet eine Person also ausschließlich von zu Hause aus für einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat/EWR-Staat oder der Schweiz ansässigen Arbeitgeber, unterfällt sie dem System der sozialen Sicherheit ihres Wohnstaates, der gleichzeitig Beschäftigungsstaat im Sinne des Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a) VO (EG) Nr. 883/2004 ist.“ [^1]

    Sozialversicherungsbeiträge

    • Mitarbeitende müssten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den Gesetzen des neuen Staates entrichten. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Abzüge und die Art der Leistungen haben, die sie erhalten (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw.).
    • Ansprüche und Leistungen: Ihre Ansprüche auf soziale Leistungen wie Rente, Krankenversorgung, etc., könnten sich ändern, da diese Leistungen in der Regel an die Beitragszahlungen im jeweiligen Land gebunden sind.
    • Formalitäten: Arbeitnehmende müssen sich um die Anmeldung und alle weiteren Formalitäten im neuen Land kümmern, es sei denn, dies wird durch den Arbeitgeber organisiert.
    • Arbeitgeberbeiträge: Der in Deutschland ansässige Arbeitgeber müsste die sozialversicherungsrechtlichen Abgaben im neuen Tätigkeitsstaat abführen.
    • Bilanzielle Auswirkungen: Abhängig von den Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern im neuen Land, könnten sich für den Arbeitgeber die Personalkosten ändern.
    Sonstige
    • Exportkontrolle (Embargo, Geheimschutz)
    • DSGVO
    • Geltungsbereich Inland (100% remote), Europäischer Wirtschaftsraum, Außerhalb EWR Inland (100% remote)
    • Meldepflicht

    Mögliche Workarounds / Umsetzungsansätze

    • Positionspapier: Vollständige Befreiung wissenschaftlich bzw. wissenschaftsassoziiert arbeitenden Personals von dem Erfordernis der A1-Bescheinigung, mindestens jedoch eine Befreiung für kürzere Aufenthalte
    • Auch Forderung der Allianz der Wissenschaft

    Vorgenommene Zuordnung im Experimentierraum

    Umsetzung in der New Horizons-Phase im Experimentierstrang „Ortsflexible und attraktive Arbeitsmöglichkeiten“

    Offene Fragen

    • Bei jeder Dienstreise/Entsendung innerhalb der EU sind zusätzlich noch die EU-Meldepflichten zu prüfen und ggf. eine Meldung abzusetzen. Und bei Personen aus Drittstaaten muss darauf geachtet werden, dass die Person auch einen Aufenthaltstitel für das ausländische Land hat.

    • EARTO Positionspapier: Komplette Abschaffung der EU-Meldepflichten für den Wissenschaftsbereich, mindestens europaweit einheitliche, standardisierte Melde-Erfordernisse