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WorkNew@leibniz
    Glossar

    Full-Remote-Work EU-Ausland

    Dauerhaft im europäischen Ausland arbeiten: Insbesondere Mitarbeitende mit ausländischen Wurzeln wünschen sich diese Form des Homeoffice. Aktuell gibt es jedoch rechtliche Hürden, die dies erschweren.

    Rechtlich ist diese Form das Work-from-anywhere (WFA) noch nicht möglich, aber immer mehr Arbeitnehmende möchten dauerhaft flexibel in einem anderen EU-Land arbeiten. Im Gegensatz zur klassischen Entsendung, die im Auftrag der Arbeitgebenden erfolgt, basiert diese Form des Arbeitens auf der individuellen Motivation der Mitarbeitenden, weil sie beispielsweise in ihre Heimat zurückkehren möchten.

    Erkenntnisinteressen

    Hier steht der Kachel-Titel

    Wie kann die Beantragung erfolgen und welche Regelungen gilt es zu beachten? Das ist sozial- und krankenversicherungsrechtlich sowie lohnsteuerrechtlich die mit Abstand schwierigste Fragestellung.

    • Wie kann die Beantragung erfolgen und welche Regelungen gilt es zu beachten? Das ist sozial- und krankenversicherungsrechtlich sowie lohnsteuerrechtlich die mit Abstand schwierigste Fragestellung.
    • Auswirkungen dieser Extremform von Flexibilisierung auf das Teamgefüge – gibt es eine „natürliche“ Grenze oder gehen 365 remote-Tage abroad?
    • Welche Tätigkeiten können auf diese Personen übertragen werden, da sie nicht in der Lage sind, ganz kurzfristig am Firmenstandort zu erscheinen?
    • Wie kann gewährleistet werden, dass die Arbeitsplätze daheim den Anforderungen an Ergonomie / Arbeitsschutz genügen?
    • Auswirkungen auf die Motivation/Zufriedenheit – tritt ein Gewöhnungseffekt ein, steigt/sinkt diese, fällt sie nach einem Anfangseffekt wieder ab?
    • Praktikabilitäts- und Kapazitätsanforderung für die administrative Umsetzung

    Konnex zu anderen Erprobungsfeldern

    Enger Konnex mit allen Formen der räumlichen Flexibilisierung, da auch 100% remote im Inland mögliche Effekte haben wird, allerdings mit dem Fokus auf das Ausland explizit auch administrative Auswirkungen.

    Grenzen

    Technik
    • IT-Sicherheit im Ausland
    • Funktionsfähige Datenverbindung
    • Roaming außerhalb der EU
    • Datensicherheitsbeschränkungen
    Prozess
    • Kosten für Daten- und Telefonverkehr
    • Zensur im Ausland
    • Ausgabe, Wartung, Support entsprechender Arbeitsmittel (Laptop, Headset)
    • Notfallverfahren / faktisch Wegfall kurzfristiger Präsenzmöglichkeiten im Office - Unter welchen Bedingungen greift eine mögliche Rückkehrpflicht?
    Führung und Teamarbeit
    • Wirkungen auf den Zusammenhalt im engeren Arbeitsbereich, “Ungleichbehandlung” von Personen im Sinne besondere Vorteile / Rücksichtnahmen
    • Eingeschränkte Dispositionsfähigkeit für die FK in Bezug auf Einsatzarten und -orte der jeweiligen Mitarbeitenden
    Kultur
    • Evtl. Irritationen aufgrund differenzierter kultureller Gewohnheiten in den jeweiligen Aufenthaltsländern (z.B. längere Mittagspausen)
    Arbeitsrecht
    • Arbeitszeit- und Arbeitsschutz nach deutschem Recht, allerdings sind auch die lokalen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze einzuhalten. In manchen Ländern gelten längere Ruhezeiten (z.B. Spanien 12 h)
    • Die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit muss ggf. an den Arbeitnehmer delegiert werden
    • Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht (das kann bedeuten, dass er in Ländern mit besonderen Risiken für Sicherheit und Gesundheit besondere Vorkehrungen treffen muss, beispielsweise durch Sicherheitsschulungen, Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung oder speziellen Versicherungen.) Notwendig wäre dann eine remote-Schulung oder Zusendung von entsprechenden Ausstattungsgegenständen.
    Steuerrecht
    • Eingeschränkte Vertragsabschlussvollmacht / Prokura
    • Gefahr der Gründung einer Betriebsstätte
    • Veränderte Einkommenssteuerpflichten durch Unterschreiten der geforderten 183 Tage im Inland
    Sozialversicherungsrecht
    • Eingeschränkte Vertragsabschlussvollmacht / Prokura
    • Gefahr der Gründung einer Betriebsstätte
    • Veränderte Einkommenssteuerpflichten durch Unterschreiten der geforderten 183 Tage im Inland
    • Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung, um einen Wechsel der Sozialversicherungssysteme zu vermeiden, wird nicht möglich sein. Also müsste ein Wechsel in ein anderes Sozialversicherungssystem erfolgen: “Arbeitet eine Person also ausschließlich von zu Hause aus für einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat/EWR-Staat oder der Schweiz ansässigen Arbeitgeber, unterfällt sie dem System der sozialen Sicherheit ihres Wohnstaates, der gleichzeitig Beschäftigungsstaat im Sinne des Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a) VO (EG) Nr. 883/2004 ist.“ [^1]

    Sozialversicherungsbeiträge

    • Mitarbeitende müssten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den Gesetzen des neuen Staates entrichten. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Abzüge und die Art der Leistungen haben, die sie erhalten (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw.).
    • Ansprüche und Leistungen: Ihre Ansprüche auf soziale Leistungen wie Rente, Krankenversorgung, etc., könnten sich ändern, da diese Leistungen in der Regel an die Beitragszahlungen im jeweiligen Land gebunden sind.
    • Formalitäten: Arbeitnehmende müssen sich um die Anmeldung und alle weiteren Formalitäten im neuen Land kümmern, es sei denn, dies wird durch den Arbeitgeber organisiert.
    • Arbeitgeberbeiträge: Der in Deutschland ansässige Arbeitgeber müsste die sozialversicherungsrechtlichen Abgaben im neuen Tätigkeitsstaat abführen.
    • Bilanzielle Auswirkungen: Abhängig von den Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern im neuen Land, könnten sich für den Arbeitgeber die Personalkosten ändern.
    Sonstige
    • Exportkontrolle (Embargo, Geheimschutz)
    • DSGVO
    • Geltungsbereich Inland (100% remote), Europäischer Wirtschaftsraum, Außerhalb EWR Inland (100% remote)
    • Meldepflicht

    Vorgenommene Zuordnung im Experimentierraum

    Umsetzung in der New Horizons-Phase im Experimentierstrang „Ortsflexible und attraktive Arbeitsmöglichkeiten“.

    Offene Fragen

    • Woher stammen die 30 Tage, die es wohl problemlos möglich machen?
    • Wie weit lässt sich das dehnen? Wie groß ist der Graubereich (bis 182 Tage?)? Und was passiert eigentlich wirklich, wenn man das ganze Jahr über weg wäre? Ist das einfach nur ein grenzenloser Aufwand oder gibt es faktische Unmöglichkeiten?

    • Unterscheidung individuelles, unternehmerisches / organisationales Risiko.